Widerpruch gegen die Höhe des Regelbedarfs einlegen
Die Berechnung der aktuellen Regelsätze für 2016 beruhen auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 des Statistischen Bundesamt. Die EVS wird alle fünf Jahre ermittelt.
Die aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 wurde nicht für die Berechnung der Regelsätze 2016 angewendet, obwohl die Ergebnisse seit mindestens Oktober 2015 vorliegen. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, äußerte gegenüber der Süddeutechen Zeitung die Vermutung, daß das Bundesarbeitsministerium „auf Zeit spielt und den Betroffenen möglicherweise Steigerungen der Regelsätze für das Jahr 2016 schlicht vorenthält”.
Sollte dies der Fall sein, sei ein rückwirkender Anspruch denkbar. Voraussetzung sei aber, daß die Betroffenen gegen die aktuellen Hartz IV-Bescheide Widerspruch einlegen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat deshalb einen Muster-Widerspruch formuliert, der auf seiner Homepage oder hier (.rtf oder .pdf) heruntergeladen werden kann.
Paritätische Wohlfahrtsverband
Muster-Widerspruch
Muster-Widerspruch – FAQ
Süddeutsche Zeitung – 16.02.2016
Wohlfahrtsverband fordert Hartz-IV-Empfänger zum Widerspruch auf
Inge Hannemann – 29.02.2016
Wenn nicht jetzt, wann dann? Widerspruch gegen die neuen Hartz-IV-Bescheide